Impressum

bornschreibt
Agentur für Marken- und Unternehmenskommunikation

Leostr. 82
50823 Köln

fon +49.221.20474933
fax +49.3212.1132917

post@bornschreibt.de
www.bornschreibt.de

Inhaber: Tim Born
USt-IdNr.: DE237747376


Datenschutzerklärung


Rechtlicher Hinweis zu den Inhalten

bornschreibt bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Jedoch übernimmt weder bornschreibt, noch die auf dieser Website genannten Gesellschaften und Personen, irgendeine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Informationen.
Dies gilt auch für alle Verbindungen (”Links”), auf die diese Website direkt oder indirekt verweist. bornschreibt ist für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich. bornschreibt behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Veränderung, Bereitstellung für Dritte oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Strukturelemente, insbesondere Texte, Textteile, Bildmaterial, Grafiken und Designelemente bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Übernahme auf andere Internet-Seiten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen bornschreibt, Tim Born, Leostr. 82, 50823 Köln, Deutschland, (nachfolgend „bornschreibt“) und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt bornschreibt nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter https://www.bornschreibt.de/impressum jederzeit abrufbar.

2. Angebote, Vertragsschluss, Form

2.1 Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung seitens bornschreibt.
2.2 Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich.
2.3 Angebote von bornschreibt sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich bornschreibt in Ermangelung anderweitiger Bestimmungen zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
2.4 Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von bornschreibt.

3. Zusammenarbeit

3.1 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3.2 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
3.3 Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird bornschreibt eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

4. Leistungen

4.1 Die Einzelheiten der von bornschreibt für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
4.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist bornschreibt nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Manuskripte, Quelldateien etc. verpflichtet.
4.3 bornschreibt ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
4.4. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

5. Mitwirkungsleistungen

5.1 Der Kunde unterstützt bornschreibt bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
5.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den vereinbarten Stunden- beziehungsweise Tagessätzen von bornschreibt.
5.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen bornschreibt unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

6. Leistungsänderungen

6.1 Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies bornschreibt schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von bornschreibt zu vergüten.
6.2 bornschreibt teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird entweder ein detaillierter Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreitet oder dargelegt, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
6.3 Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
6.4 Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. bornschreibt wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
6.5 Wünscht bornschreibt eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so wird dies dem Kunden schriftlich mitgeteilt und mit einem Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2 unterbreitet. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt bornschreibt.

7. Freigabe

7.1 Nach Aufforderung seitens bornschreibt ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
7.2 Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6).

8. Termine

8.1 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat bornschreibt nicht zu vertreten. Sie berechtigen bornschreibt, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. bornschreibt wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
8.2 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.

9. Rechte

9.1 bornschreibt gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.
9.2 Will der Kunde von bornschreibt gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
9.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. 9.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken bornschreibt zu nennen.
9.6 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

10. Versand

10.1 Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seiner Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.
10.2 Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann bornschreibt die jeweils für sich günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. bornschreibt wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
10.3 Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

11. Fremdleistungen

11.1 bornschreibt wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.

12. Vergütung

12.1 Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist bornschreibt berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
12.2 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils vereinbarten Vergütungssätze von bornschreibt anwendbar.
12.3 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung, Versand und der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.4 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die für bornschreibt im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
12.5 Kostenvoranschläge von bornschreibt sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von bornschreibt schriftlich veranschlagten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, wird bornschreibt den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.

13. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

13.1 Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skontoabzug innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
13.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
13.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

14. Mängelansprüche

14.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. bornschreibt ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
14.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn bornschreibt die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
14.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr.

15. Haftung

15.1 Im Fall des Vorsatzes haftet bornschreibt unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet bornschreibt auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.2 Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
15.3 Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
15.4 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

16. Fremdinhalte, Domain-Namen

16.1 Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist bornschreibt nicht verantwortlich. bornschreibt ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus seiner Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
16.2 Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte bornschreibt selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde bornschreibt schad- und klaglos.
16.3 Im Fall der beauftragten Registrierung von durch den Kunden vorgegebenen Domain-Namen durch bornschreibt obliegt die Prüfung auf die Verletzung fremder Kennzeichen und Namensrechte dem Kunden.

17. Eigentumsvorbehalt

17.1 Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche von bornschreibt aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) von bornschreibt.
17.2 Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde bornschreibt unverzüglich zu benachrichtigen.
17.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er nicht in Verzug ist, veräußern oder verarbeiten.
17.4 Übersteigt der realisierbare Wert der für bornschreibt bestehenden Sicherheiten die eigenen Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 Prozent, so gibt bornschreibt auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.

18. Geheimhaltung, Referenznennung

18.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. 18.2 Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
18.3 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
18.4 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig. Ungeachtet dessen darf bornschreibt den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
18.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Email ein offenes Medium ist. bornschreibt übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.

19. Datenschutz

19.1 bornschreibt ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
19.2 Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung von bornschreibt.
20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Köln. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. bornschreibt hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
20.3 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
20.4 Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.